Neue Mensaregelung ab dem Schuljahr 2022/23

von Tanja Laspe

Ab dem kommenden Schuljahr gilt eine veränderte Mensaregelung. Die wichtigsten Informationen sind hier noch einmal zusammengefasst:

Jg. 5-7: Das Mittagessen erfolgt wie bisher verpflichtend. Die Kosten für das Mittagessen werden weiterhin im Lastschriftverfahren abgerechnet. Sollte die Teilnahme an der Zwischenverpflegung zusätzlich zum Mittagessen erfolgen, muss eine separate Anmeldung (siehe Anhang) erfolgen und das bestehende Lastschriftverfahren muss um den angegeben Betrag (2€ oder 4€ am Tag) erweitert werden. Zu Schuljahresbeginn erhalten die Kinder über die Schule einen Brief mit den Zugangsdaten für das Essenskonto sowie den Transponder. Die Nutzung der Zwischenverpflegung ist nur möglich, wenn die ausgefüllte Genehmigung hierzu vorliegt.

Jg. 8-9: Auch hier werden Transponder und Zugangsdaten zu Beginn des Schuljahres verteilt. Anders als in den unteren Jahrgängen muss hier eine aktive Essensbestellung oder Abbestellung (bis 7h45 am selben Tag) vorgenommen werden UND das Konto muss ein ausreichendes Guthaben aufweisen, damit am Mittagessen teilgenommen werden kann. Der aufgeladene Transponder kann dann auch für den Erwerb von Snacks der Zwischenmahlzeit genutzt werden.

Jg. 10- 13 und Lehrkräfte: Es erfolgt keine automatische Austeilung eines Transponders. Über www.schulessen.goettingen.de muss eine aktive Anmeldung erfolgen. Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt per Mail, den Transponder gibt es dann im Sekretariat der Sek 1. Er dient ebenfalls zum Erwerb von Zwischenmahlzeiten. Bitte unbedingt beachten: Eventuell vorhandene Essensmarken können dann nur noch bis zum 14.10.22 eingelöst werden. Der Registrierungscode lautet: ECY33EWM

 

Anmeldebogen Zwischenverpflegung

 

Neuregelung Mittagessen

 

 

 

Zurück